Fitnesstrainer in der Corona Pandemie | Kündigungen
In letzter Zeit erreichen uns immer wieder Anfragen unserer Mitglieder und anderen Personen. Ihnen wurde als Fitnesstrainer/in oder Group-Fitnesstrainer/in in der Corona Pandemie gekündigt, teilweise sogar fristlos.
Welcher konkrete Fall davon gerechtfertigt ist oder nicht, können und dürfen wir nicht beurteilen, denn das Rechtsberatungsgesetz verbietet uns, zu konkreten Rechtsstreitigkeiten, unsere Meinung oder beratende Informationen abzugeben. Zumal sich die Arbeitsverhältnisse sehr stark unterscheiden können. Manche Fitnesstrainer/-innen sind festangestellt, andere als Aushilfe und / oder auf selbstständiger Basis.
Allgemein ist jedoch zu sagen, dass eine Studioschließung an sich nicht alleine zu einer betriebsbedingten ordentlichen oder gar fristlosen Kündigung berechtigt und auch Aushilfen dieselben gesetzlichen Kündigungsfristen haben, wie Festangestellte.
Hier lohnt sich also ggf. ein detaillierter Blick auf die individuelle rechtliche Situation.
Du kannst genauere Informationen zum Thema "betriebsbedingte Kündigung während der Corona Pandemie" in diesem Artikel auf "haufe.de" lesen. Hier sind besonders die Abschnitte zur Kurzarbeit und der betriebsbedingten Kündigung interessant.
Auch die Webseite "anwalt.de" hat in einem Artikel zum Kündigungsschutz während der Corona-Krise hilfreiche Informationen zusammengetragen, die Dir helfen können, eine erste Einschätzung zu Deiner Situation zu erlangen.
Weitere Artikel zum Thema "Fitnesstrainer in der Corona Pandemie" erscheinen in Kürze in unserem Blog