ALLGEIMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§1 Beitrittserklärung
Die Beitrittserklärung kann grundsätzlich nur in schriftlicher Form (z.B. Fax, Post, E-Mail) auf dem dafür vorgesehenen Formular und mit Unterschrift akzeptiert werden. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem 1. des auf das Datum der Beitrittserklärung folgenden Monats und hat eine Grundlaufzeit von 12 Monaten.

§2 Lehrveranstaltungs-Anmeldung
Anmeldungen werden am einfachsten über die Internetseite des DFAV e.V. eingegeben, können grundsätzlich aber auch in anderer Schriftform (z.B. Fax, Post, E-Mail) vorgenommen werden. Jede schriftliche Anmeldung beim DFAV e.V. ist verbindlich. Anmeldungen, die z.B. bei Veranstaltungsstudios oder Referenten erfolgen und nicht vom DFAV e.V. erfasst werden, können nicht akzeptiert werden. Die Anmeldungen werden zeitnah schriftlich bestätigt und eine Rechnung verschickt. Vor Beginn der gebuchten Veranstaltung erhalten alle Teilnehmer Informationen zum Veranstaltungsablauf per E-Mail oder Post. Der DFAV e.V. behält sich vor, dieses bei zu geringer Teilnehmerzahl bis 10 Tage vor Beginn abzusagen. Die Teilnehmer werden entsprechend per E-Mail oder telefonisch darüber informiert.

§3 Preisermäßigung für DFAV-Mitglieder
Preisermäßigungen gelten ausschließlich für Mitglieder des DFAV e.V. und können durch eine später eingereichte Beitrittserklärung nicht mehr gewährt werden.

§4 Zusendung der Lehrunterlagen
Alle Lehrunterlagen, die im Rahmen einer Lehrveranstaltung vom DFAV e.V. zur Verfügung gestellt werden, können postalisch oder per E-Mail versendet werden. Sofern Sie eine E-Mailadresse angegeben haben und nicht explizit den postalischen Versand wünschen, werden die Lehrunterlagen per E-Mail versendet. Sofern Sie einen Versand per Post wünschen, geben Sie dies bitte bei der Anmeldung unter „Anmerkungen“ an. Für den postalischen Versand der Unterlagen berechnen wir Ihnen eine Aufwandspauschale von 10,40 Euro.

§5 Änderungen
Der DFAV e.V. behält sich das Recht vor, Terminänderungen, Ortswechsel, Änderungen im zeitlichen Ablauf der Lehrveranstaltungen vorzunehmen, oder Lehrveranstaltungen gänzlich abzusagen. Der Teilnehmer hat im Falle einer Terminänderung (Verlegung auf ein gänzlich anderes Datum) oder bei einem Ortswechsel das Recht, gebührenfrei zurückzutreten. In diesen Fällen und im Falle einer Absage durch den DFAV e.V., überweist dieser das Geld umgehend an die Teilnehmer zurück. Andere Ansprüche aufgrund von Änderungen/Absagen schließt der Veranstalter aus.

§6 Prüfungen und Nachprüfungen
Sofern eine Veranstaltung eine Prüfung beinhaltet, gilt diese erst nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung als abgeschlossen. Zertifikate und Lizenzen können erst dann ausgegeben werden. Eine Teil- oder Nachprüfung ist bei Nichtbestehen oder im Krankheitsfall zu einem vom DFAV e.V. bestimmten Termin möglich und kostet 69, Euro..

§7 Umbuchung von DFAV-Lehrveranstaltungen
Umbuchungen können grundsätzlich nur beim DFAV e.V. und in schriftlicher Form (z.B. Fax, Post, E-Mail) akzeptiert werden. Eine Umbuchung gilt außerdem nur als solche, wenn ein direkter Ersatztermin benannt wird und die Umbuchung bis spätestens drei Tage vor Lehrveranstaltungsbeginn beim DFAV e.V. eingeht. In diesem Fall fällt nur eine Umbuchungsgebühr in Höhe von € 25,- an. Ummeldungen, die später, im Veranstaltungsstudio oder dem Referenten eingehen, können nicht akzeptiert werden. §8 Stornierungen Stornierungen können grundsätzlich nur beim DFAV e.V. und in schriftlicher Form (z.B. Fax, Post, E-Mail) akzeptiert werden. Für Stornierungen, die bis zu einem Monat vor Veranstaltungsbeginn eingehen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro erhoben. Bei Stornierungen bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen 40% der Veranstaltungsgebühren an, bei einer Stornierung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 70% der Veranstaltungsgebühren an. Bei einem späteren Rücktritt wird die volle Veranstaltungsgebühr fällig. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests, das dem DFAV e.V. spätestens drei Tage nach Veranstaltungsbeginn vorliegen muss, fällt nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro an. Stornierungen, die bei den Veranstaltungsstudios oder Referenten eingehen, können nicht akzeptiert werden. Reisen, Eventtickets, digitale Lehrinhalte bzw. Präsenzlehrveranstaltungen zu denen digitale Lehrinhalte vorab versendet werden oder Sonderanfertigungen sind vom Widerruf bzw. Stornierung ausgeschlossen.

§9 Hospitationen beim DFAV e.V.
Hospitationen können grundsätzlich nur in Veranstaltungen absolviert werden, an denen der Teilnehmer innerhalb der letzten zwei vergangenen Jahre bereits einmal teilgenommen hat. Anmeldungen zu Hospitationen können grundsätzlich nur beim DFAV e.V. und in schriftlicher Form (z.B. Fax, Post, E-Mail) akzeptiert werden. Die Gebühr beträgt pro Hospitations-Tag 30 Euro.

§10 Kündigung der Mitgliedschaft
Entsprechend §2 beträgt die Grundlaufzeit einer Mitgliedschaft 12 Monate. Sie kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Grundlaufzeit gekündigt werden. Kündigungen können nach § 126b BGB nur in Textform (z.B. per Fax, Post, E-Mail) und bei termingerechter Abgabe akzeptiert werden. Wird das Vertragsverhältnis nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert es sich jeweils um ein weiteres Jahr.

§11 Lehrveranstaltungsgebühren
Es gelten grundsätzlich die im jeweils aktuellen Bildungsprogramm des DFAV e.V. angegebenen Gebühren. Mehrwertsteuer wird nicht erhoben, da der DFAV e.V. gemeinnützig ist und die Ausbildung von Trainer/innen zu seinen satzungsgemäßen Aufgaben gehört. In den Gebühren sind die Lehrveranstaltungsunterlagen sowie die Teilnahme-Urkunde enthalten. Die Prüfungsgebühr wird gesondert abgerechnet. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Reisekosten sind von jedem Teilnehmer selbst zu tragen und unabhängig vom DFAV e.V.

§12 Ratenzahlungen
Für die meisten Lehrveranstaltungen des DFAV e.V. besteht die Möglichkeit der Zahlung in Raten, die im aktuellen Bildungsprogramm angegeben werden.

§13 Mitgliedspass
Zusammen mit der Bestätigung der Mitgliedschaft wird der DFAV e.V. Mitgliedspass per Post zugeschickt. Dieser Mitgliedspass sollte zu allen DFAV e.V. Veranstaltungen mitgeführt und die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen vor Ort von dem jeweiligen Referenten bestätigt werden. Bei Verlust des Mitgliedspasses fällt eine Bearbeitungsgebühr von 7,50€ an, zzgl. der Versandkosten für den neuen Pass.

§14 Teilnahmebestätigungen
Jeder Teilnehmer erhält nach vollständiger Absolvierung einer Lehrveranstaltung eine entsprechende Urkunde oder ein Zertifikat per Post. §15 Lizenzen Die Lizenzen des DFAV e.V. haben eine Gültigkeit von 4 Jahren und werden jeweils um 4 weitere Jahre verlängert, wenn Nachweise über die Teilnahme an DFAV-Veranstaltungen (Workshops, Seminare etc.) oder Veranstaltungen, welche durch den DFAV e.V. anerkannt werden (z.B. Inlands-Conventions von Pure Emotion etc.) im Mindestumfang von 20 UE (Unterrichtseinheiten von 45 Minuten) erbracht werden. Sofern dieser Mindestumfang unterschritten wird, gilt die Lizenz als vorübergehend inaktiv, bis die nötige Anzahl an UE erreicht ist. Nach Austritt aus dem DFAV e.V. können bestehende Lizenzen vom DFAV e.V. nicht mehr verlängert werden.

§16 Haftung
Die Haftung für Personen- und/oder Sachschäden wird im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.

§17 Bildaufnahmen
Der Teilnehmer einer Lehrveranstaltung willigt ohne Vergütung durch den DFAV e.V. darin ein, dass während der Lehrveranstaltung Bildaufnahmen der Teilnehmer erstellt, vervielfältigt, versendet, sowie in audiovisuellen Medien oder Printmedien benutzt werden dürfen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbegrenzt. Sollten Bildaufnahmen in der vorher genannten Form nicht gewünscht sein, so kann der Teilnehmer dies durch schriftliche Mitteilung an den DFAV e.V. (per Fax, E-Mail, Post) dauerhaft oder durch Bezeichnung auf eine bestimmte Lehrveranstaltung ausschießen.

§18 Urheberrecht
Der DFAV e.V. weist darauf hin, dass das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen im Rahmen des DFAV e.V. Lehrprogramms auf Seiten des DVAF e.V. liegt. Die Nutzung in jeglicher Form, insbesondere Vervielfältigungen und/oder die Weitergabe an Dritte, sind grundsätzlich verboten. Bei Zuwiderhandlung behält sich der DFAV e.V. rechtliche Schritte vor.

§ 19 Datennutzung – Persönliche Daten
Die Mitglieder des DFAV e.V. werden, sofern sie es auf Ihrer Beitrittserklärung (ab 05/2018) angegeben haben, kostenfrei auch Mitglieder des Nationalen Trainerregisters, einer Plattform für Trainer, Fitnessstudios und deren Angestellten. Zusätzlich erhält jedes DFAV e.V.-Mitglied Rabatte und Vergünstigungen bei den Partnern des DFAV e.V. Um dies im Interesse der Mitglieder umsetzen zu können, ist zwischen den beteiligten Partnern und Institutionen zu diesem Zweck ein Adressaustausch notwendig, dem das Mitglied zustimmt. Sollte ein solcher Adressaustausch in der vorher genannten Form nicht gewünscht sein, so kann das Mitglied dies durch schriftliche Mitteilung an den DFAV e.V. (per Fax, E-Mail, Post)ausschließen. Ansonsten werden an Dritte keine Daten weitergegeben.

§20 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bonn.

§ 21 Allgemeines
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen. Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall in eine neue Regelung einzuwilligen, die den gültigen Bestimmungen inhaltlich und rechtlich am nächsten kommt.